Gemäß Artikel 1 Abs. 1 BayFwG sind die Gemeinden verpflichtet im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz), sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technische Hilfeleistung).
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten (Artikel 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG).
Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt (Artikel 5 Abs. 1 BayFwG). Die Einsatzkräfte leisten ihren Dienst ehrenamtlich, also unentgeltlich.
Der Freiwillige Feuerwehr Gilching e.V. (im Folgenden: Verein) ist zur Finanzierung seiner satzungsmäßigen Aufgaben auf die finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder und Spender angewiesen. Diese machen eine Zuwendung oft von einer steuerlichen Berücksichtigung, d.h. von einer Zuwendungsbestätigung, abhängig. Dazu ist wichtig zu wissen, ob überhaupt eine steuerbegünstigte Ausgabe des Förderers vorliegt.
Steuerbegünstigte Zuwendungen sind freiwillige Ausgaben (Geld- oder Sachzuwendungen) zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke zugunsten einer steuerbegünstigten Körperschaft.
Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören in erster Linie Spenden, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Mitgliedsbeiträge.
Der Verein ist beim Registergericht des Amtsgerichts München unter der Nummer 70792 eingetragen und wird beim Finanzamt Fürstenfeldbruck unter der Steuernummer 117/108/40816 zur Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer veranlagt.
Gemäß Freistellungsbescheid für 2018 bis 2020 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamts Fürstenfeldbruck vom 12.01.2022 ist der Verein nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO (Förderung des Feuerschutzes) dient.
Die Satzungszwecke (Unterstützung der gemeindlichen Feuerwehr, insbesondere durch die Gestellung von Personal und Nachwuchswerbung) entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 AO i.V.m. Artikel 5 Abs. 1 BayFwG.
Der Verein ist somit berechtigt Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
In bestimmten Fällen bedarf es aus Vereinfachungsgründen keiner Zuwendungsbestätigung. Als Nachweis gilt dann der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug) oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking, wenn die Zuwendung den Betrag von 300 EUR nicht übersteigt. In der Regel erkennen die Finanzämter Spenden und Mitgliedsbeiträge insoweit als Sonderausgaben nach § 10b EStG an. Bei Bedarf bestätigen wir gesondert den steuerbegünstigten Zweck, die Steuerfreistellung und ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Bei weiteren Fragen rund um das Spendenrecht wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
Neben den aktiven und passiven Vereinsmitgliedern gibt es auch fördernde Mitglieder, die den Verein mit einem jährlichen Mindestförderbeitrag in Höhe von derzeit 25,- EUR finanziell unterstützen.
Über einen Betrag über den Mindestförderbeitrag hinaus können Sie selbstverständlich selbst entscheiden. Fördernde Mitglieder sind ordentliche Mitglieder im Sinne der Satzung für den Feuerwehrverein Gilching. Für sie gelten, wie auch für alle anderen Vereinsmitglieder, sämtliche Bestimmungen der Satzung.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Zur Entlastung unserer Verwaltungsaufgaben ziehen wir den Förderbeitrag mittels Lastschrift von Ihrem Konto ein.
Der Aufnahmeantrag und das SEPA-Lastschriftmandat überreichen wir Ihnen gerne persönlich. Auf Anforderung senden wir Ihnen diese per Email oder auch per Post zu.
Den Aufnahmeantrag und das Lastschriftmandat reichen Sie bitte im Original unterschrieben durch Einwurf am Briefkasten im Feuerwehrgerätehaus, Starnberger Weg 18, oder persönlich ein.
Ihr Förderbeitrag ist eine steuerbegünstigte Zuwendung und kann als Sonderausgabe gemäß § 10b EStG im Rahmen Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
Aus Vereinfachungsgründen bedarf es keiner gesonderten Zuwendungsbestätigung, wenn der Förderbeitrag den Betrag von 300 EUR nicht übersteigt. Bei Bedarf bestätigen wir den steuerbegünstigten Zweck, die Steuerfreistellung und dass es sich um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Bei weiteren Fragen rund um das Spendenrecht wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
Unterstützen oder fördern können Sie die Feuerwehr Gilching auf verschiedene Art und Weise.
Als aktives Mitglied in der Einsatzabteilung, als förderndes Mitglied im Verein, oder durch Spenden.
Spenden
Spendenkonto:
Freiwillige Feuerwehr Gilching e.V.
IBAN: DE47 7016 9382 0000 0045 70
BIC: GENODEF1GIL
Gemäß Artikel 1 Abs. 1 BayFwG sind die Gemeinden verpflichtet im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz), sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technische Hilfeleistung).
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten (Artikel 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG).
Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt (Artikel 5 Abs. 1 BayFwG). Die Einsatzkräfte leisten ihren Dienst ehrenamtlich, also unentgeltlich.
Der Freiwillige Feuerwehr Gilching e.V. (im Folgenden: Verein) ist zur Finanzierung seiner satzungsmäßigen Aufgaben auf die finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder und Spender angewiesen. Diese machen eine Zuwendung oft von einer steuerlichen Berücksichtigung, d.h. von einer Zuwendungsbestätigung, abhängig. Dazu ist wichtig zu wissen, ob überhaupt eine steuerbegünstigte Ausgabe des Förderers vorliegt.
Steuerbegünstigte Zuwendungen sind freiwillige Ausgaben (Geld- oder Sachzuwendungen) zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke zugunsten einer steuerbegünstigten Körperschaft.
Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören in erster Linie Spenden, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Mitgliedsbeiträge.
Der Verein ist beim Registergericht des Amtsgerichts München unter der Nummer 70792 eingetragen und wird beim Finanzamt Fürstenfeldbruck unter der Steuernummer 117/108/40816 zur Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer veranlagt.
Gemäß Freistellungsbescheid für 2018 bis 2020 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamts Fürstenfeldbruck vom 12.01.2022 ist der Verein nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO (Förderung des Feuerschutzes) dient.
Die Satzungszwecke (Unterstützung der gemeindlichen Feuerwehr, insbesondere durch die Gestellung von Personal und Nachwuchswerbung) entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 AO i.V.m. Artikel 5 Abs. 1 BayFwG.
Der Verein ist somit berechtigt Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
In bestimmten Fällen bedarf es aus Vereinfachungsgründen keiner Zuwendungsbestätigung. Als Nachweis gilt dann der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug) oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking, wenn die Zuwendung den Betrag von 300 EUR nicht übersteigt. In der Regel erkennen die Finanzämter Spenden und Mitgliedsbeiträge insoweit als Sonderausgaben nach § 10b EStG an. Bei Bedarf bestätigen wir gesondert den steuerbegünstigten Zweck, die Steuerfreistellung und ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Bei weiteren Fragen rund um das Spendenrecht wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
Spendenkonto:
Freiwillige Feuerwehr Gilching e.V.
IBAN: DE47 7016 9382 0000 0045 70
BIC: GENODEF1GIL
Fördern
Neben den aktiven und passiven Vereinsmitgliedern gibt es auch fördernde Mitglieder, die den Verein mit einem jährlichen Mindestförderbeitrag in Höhe von derzeit 25,- EUR finanziell unterstützen.
Über einen Betrag über den Mindestförderbeitrag hinaus können Sie selbstverständlich selbst entscheiden. Fördernde Mitglieder sind ordentliche Mitglieder im Sinne der Satzung für den Feuerwehrverein Gilching. Für sie gelten, wie auch für alle anderen Vereinsmitglieder, sämtliche Bestimmungen der Satzung.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Zur Entlastung unserer Verwaltungsaufgaben ziehen wir den Förderbeitrag mittels Lastschrift von Ihrem Konto ein.
Der Aufnahmeantrag und das SEPA-Lastschriftmandat überreichen wir Ihnen gerne persönlich. Auf Anforderung senden wir Ihnen diese per Email oder auch per Post zu.
Den Aufnahmeantrag und das Lastschriftmandat reichen Sie bitte im Original unterschrieben durch Einwurf am Briefkasten im Feuerwehrgerätehaus, Starnberger Weg 18, oder persönlich ein.
Ihr Förderbeitrag ist eine steuerbegünstigte Zuwendung und kann als Sonderausgabe gemäß § 10b EStG im Rahmen Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
Aus Vereinfachungsgründen bedarf es keiner gesonderten Zuwendungsbestätigung, wenn der Förderbeitrag den Betrag von 300 EUR nicht übersteigt. Bei Bedarf bestätigen wir den steuerbegünstigten Zweck, die Steuerfreistellung und dass es sich um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Bei weiteren Fragen rund um das Spendenrecht wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.