Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen
Immer wieder werden wir von Bürgerinnen und Bürgern zu unserer Arbeit in der Feuerwehr befragt. Um Euch auch ohne persönlichen Kontakt einen besseren Einblick in die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Gilching gewähren zu können, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten und häufigsten Fragen zusammengestellt.
Solltest du noch eine Frage haben von der du meinst, dass sie auch für andere interessant sein könnte, dann sende uns gerne eine E-Mail. Wir werden versuchen diese Frage zeitnah zu beantworten und mit in die Liste aufzunehmen.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten natürlich gleichermaßen für alle Geschlechter.
In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften betreiben müssen. Die Berufsfeuerwehr besteht aus hauptamtlichen Mitarbeitern, die im 24 Stunden Schichtdienst eine Feuerwache ständig besetzen und auf Einsätze warten. Währenddessen verrichten sie allgemeine Aufgaben im Rahmen des Wachbetriebes (z.B. in der Schlauchwäsche, der Fahrzeugwartung oder in der Verwaltung) und führen Übungen durch. Das ist ihr Beruf, dafür werden sie bezahlt.
Eine Freiwillige Feuerwehr wie wir in Gilching hat in der Regel nicht besetzte Feuerwehrhäuser und nach Eingang eines Notrufes werden über eine Leitstelle die zuständigen Feuerwehrleute alarmiert. Egal wo sie sich gerade befinden, ob auf der Arbeit oder zu Hause, lassen die Freiwilligen alles stehen und liegen und begeben sich zum Feuerwehrhaus. Dort besetzen sie dann die Fahrzeuge und rücken zum Einsatz aus. Auch hier müssen viele Arbeiten, wie z.B. in der Schlauchwäsche, der Fahrzeugwartung oder in der Verwaltung erledigt werden, was ebenfalls durch Freiwillige passiert. Diese Feuerwehrleute bekommen dafür keinen finanziellen Ausgleich.
In Deutschland gibt es übrigens nur ca. 110 Berufsfeuerwehren auf ca. 22.020 Freiwillige Feuerwehren. Auf ca. 35.000 Berufsfeuerwehrler kommen so ca. 1.006.000 Freiwillige. (Quelle: Wikipedia 31. Dezember 2020)
Finanziell gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr keine Entlohnung.
Der ehrenamtliche Dienst ist für viele von uns ein spannendes Hobby, welches Abwechslung vom Alltag und der regulären Tätigkeiten mit sich bringt. Man darf kostenlos Lehrgänge besuchen und sich im Feuerwehrwesen, der Technik und der Ersten Hilfe weiterbilden. Wir sind eine starke Gemeinschaft, in der man nicht selten auch Freunde fürs Leben findet. Wir finden, sowas kann man nicht mit Geld aufwiegen. Sollte der Feuerwehrmann Auslagen durch seine Tätigkeit haben (Verdienstausfall, beschädigte Kleidung), werden diese natürlich erstattet.
Wird der Notruf in gutem Glauben abgesetzt, es ist jedoch kein Einsatz nötig, trägt die entstandenen Kosten die Gemeinde Gilching. Bei einer absichtlichen Fehlalarmierung ist der Einsatz jedoch zu bezahlen.
Außerdem gilt: Menschenrettungen und Brandeinsätze sind immer kostenfrei.
Außer es wird beispielsweise ein vorsätzlicher Brandstifter ermittelt, dieser wird dann zur Kasse gebeten. Auch Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen kostenpflichtig werden.
Hilfeleistungen wie z.B. Keller auspumpen oder das Absägen von Bäumen und Ästen nach Unwettern sind kostenpflichtig. Diese werden jedoch in der Regel, bei entsprechendem Versicherungsschutz, von den Versicherungen übernommen.
Alle Einsatzkräfte der Feuerwehr Gilching sind mit Funkmeldeempfängern ausgestattet. Das sind kleine Geräte die von der Leitstelle alarmiert werden können. Der Melder signalisiert mittels eines akustischen Signals und Vibration einen Alarm.
Diese umgangssprachlich genannten Pieper oder Melder sind kleine meist am Gürtel getragene Funkempfänger, die im Einsatzfall piepen bzw. vibrieren. Über den integrierten Lautsprecher teilt die Rettungsleitstelle die wichtigsten Informationen zu dem Einsatz mit. Wenn Ihr mal erleben wollt, wie sich das in “Echt” anhört, bekommt Ihr hier einen guten Eindruck: https://youtu.be/axz-fyCyy8Y?t=19 oder hier: https://www.instagram.com/p/Ceg3er3lUu2/?utm_source=ig_web_copy_link
Zusätzlich werden alle Kameradinnen und Kameraden auf freiwilliger Basis auf ihrem privaten Smartphone alarmiert. Dort besteht auch die Möglichkeit einer Rückmeldung, ob man bei dem Einsatz dabei sein kann. Diese Rückmeldung wird auf einem Display im Feuerwehrgerätehaus angezeigt und bietet eine bessere Übersicht für die Einsatzleiter, zur Einteilung der verschiedenen Aufgaben auf den Fahrzeugen.
Früher war die Feuerwehr überwiegend mit dem Löschen von Bränden beschäftigt. Im Laufe der Zeit haben sich das Betätigungsfeld und die Zuständigkeiten der Feuerwehren stark erweitert. Es werden viele verschiedene Gerätschaften, je nach Art des Einsatzes, benötigt. Diese können unmöglich auf einem Fahrzeug verlastet werden, denn das Fahrzeug muss weiterhin schnell und wendig sein, um nahezu überall einsatzfähig zu sein. Jedes Fahrzeug in Gilching hat daher seine Daseinsberechtigung. Informiere dich gerne über unsere Fahrzeugflotte.
Die Anzahl der eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge richtet sich grundsätzlich nach der Alarmmeldung durch die Leitstelle. Da sich der tatsächliche Umfang eines Einsatzes meist erst vor Ort feststellen lässt, wird sicherheitshalber immer großzügig ausgerückt. So lange kein genaues Lagebild bekannt ist, fahren alle eventuell benötigten Fahrzeuge die Einsatzstelle an, um im Bedarfsfall sofort eingesetzt zu werden. Dadurch wird im Bedarfsfall keine wertvolle Zeit für Nachalarmierungen vergeudet. Handelt es sich um einen Fehlalarm, kann der Einsatzleiter die anrückenden Kräfte auch per Funk wieder abbestellen.
Wir sind für die Bevölkerung an 365 Tagen sowie 24 Stunden am Tag einsatzbereit.
Die Freiwillige Feuerwehr Gilching trifft sich jeden zweiten Montagabend um 19:00 Uhr zum Übungsdienst im Feuerwehrgerätehaus am Starnberger Weg. Inhalte der Dienstabende sind unter anderem Löscheinsatzübungen, Retten von eingeklemmten Personen, Fahrzeugkunde, Erste Hilfe, Absichern von Unfallstellen, Atemschutz, Leitern, Hubwerkzeuge, Seilwinde, Motorsägen, u.v.m. Dabei wird auf eine gute Ausgewogenheit zwischen theoretischen und praktischen Diensten geachtet. Einer unserer Führungskräfte führt dabei meist ein Szenario durch und erklärt der Mannschaft, worauf besonders bei der Aufgabenstellung zu achten ist. In diesem Rahmen ist es vollkommen in Ordnung Fehler zu machen und daraus zu lernen. Nach meist ca. 2 Stunden fahren wir zurück ins Gerätehaus und sitzen noch im Mannschaftsraum für eventuelle Besprechungen zusammen. Das dient aber natürlich auch dem gemeinsamen Kennenlernen und Reflektieren.
Zusätzlich kommen manche Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene dazu, sowie die freiwilligen Arbeitsdienste am Mittwoch Abend.
Das viele Bürger oft von unseren großen roten Autos und den lauten Geräuschen zum Nachfragen angeregt werden ist völlig normal. Grundsätzlich nehmen wir unsere Sonder- und Wegerechte nur dann in Anspruch, wenn es wirklich schnell gehen muss, um Sachwerte und/oder Personen zu schützen. In der heutigen Zeit von Sozialen Medien kommen solche Fragen in Windeseile in viele Feeds (z.B. Facebook, Instagram). Dadurch werden aber auch sehr schnell sogenannte „Fake-News“ verbreitet! Unsere Einsätze werden immer protokolliert und auf unserer Internetseite unter dem Punkt „Einsätze > Einsätze in 2025“ veröffentlicht. Meistens stehen die Informationen schon bald nach Beendigung eines Einsatzes zur Verfügung. Auf unseren SocialMedia – Kanälen werden die Informationen über Einsätze auch veröffentlicht.
Natürlich haben wir Verständnis für solche Reaktionen, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, das Martinshorn und Blaulicht einzuschalten. Der Gesetzgeber schreibt uns vor, Blaulicht und Martinshorn von Fahrtanfang bis Fahrtende zu benutzen. Nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen, um so sicher und zügig zum Einsatzort zu gelangen.
Nur so haben andere Verkehrsteilnehmer, die nachts manchmal schneller und weniger aufmerksam als am Tag fahren, die Möglichkeit auf die „Gefahr“ zu reagieren und unfallfrei den Weg freizumachen.
Dennoch sind unsere Maschinisten keine Unmenschen und verzichten größtenteils auf die Verwendung von Martinshorn in der Nacht. Es wird nur dann verwendet, wenn es auch dringend nötig ist.
Rechtliche Hintergründe dazu: Sonderechte nach § 35 StVO:Befreiung von allen oder bestimmten Vorschriften der StVO / keine bestimmte Kennzeichnung
Wegerecht nach § 38 StVO:alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie Bahn zu schaffen / Blaulicht und Einsatzhorn
Viele haben bestimmt schon ein Fahrzeug mit einem kleinen Dachaufsetzer oder einem Schild in der Windschutzscheibe gesehen, auf dem „Feuerwehr im Einsatz“ steht. Dabei handelt es sich um die privaten Fahrzeuge der Kameraden, die über den Piepser zum Einsatz alarmiert wurden. Da diese Autos keine Sondersignalanlage haben, gibt es auf dieser Fahrt auch kein Wegerecht. Dennoch ist es wichtig, so schnell wie möglich zum Gerätehaus zu gelangen, um den Einsatz zu bearbeiten. Während dieser Fahrt dürfen die Feuerwehrler daher Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch nehmen und beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit in Maßen überschreiten.
Rein rechtlich darf die Feuerwehr nur eine Straße voll sperren, aber nicht den Verkehr regeln. Diese Aufgabe kann nur die Polizei übernehmen bzw. an einen Feuerwehrmann ausdrücklich übergeben. Da die Sicherheit der Feuerwehrleute an einer Einsatzstelle die höchste Priorität hat, lässt es sich oftmals nicht verhindern dass der Straßenverkehr behindert wird. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld, es könnte sich um Ihr Leben oder das eines lieben Menschen handeln.
Oberste Regel heißt: Platz machen, das muss aber nicht immer sofortiges Anhalten heißen. Oft kann es sinnvoller sein ein Stück weiterzufahren, als in einer Engstelle, Kreuzung oder einer Kurve stehen zu bleiben.
Gerade in der Anfangsphase eines Einsatzes werden oftmals sehr viele Einsatzkräfte gleichzeitig benötigt, um zum Beispiel Geräte und Fahrzeuge in Stellung zu bringen, Schlauchleitungen zu verlegen oder die Einsatzstelle gegen Verkehr zu sichern oder auszuleuchten. Während des Abarbeitens des Einsatzes können oftmals nur einige wenige Feuerwehrleute an der eigentlichen Einsatzstelle arbeiten (z.B. bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person). Die übrigen Feuerwehrleute sind dann in Bereitschaft. In der Endphase, bei Rückbau- und Aufräumarbeiten, werden dann wiederum viele Einsatzkräfte benötigt um die Einsatzstelle schnellstmöglich wieder freizugeben.
Bei solchen Einsätzen bilden die Feuerwehr und der Notarzt/Rettungsdienst ein Team. Um die Verletzungen des Unfallopfers nicht noch zu verschlimmern, steht dabei eine verletzungsorientierte, schonende Rettung im Vordergrund. Sogenannte „Crash Rettungen“, also das schnelle Herausholen einer verletzten Person ohne besondere Rücksicht auf den Verletzten, sind nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen, oder wenn das Fahrzeug brennt erforderlich. Der im Stau stehende Verkehr kann erst nach Beendigung der Rettungsmaßnahme, sowie der Beseitigung von Trümmern und Hindernissen auf der Straße wieder freigegeben werden.
Der Feuerwehrmann ist aufgrund der Ausrüstung ca. 25 kg schwerer. Bei einem Innenangriff kann er sich zudem oft nur kriechend fortbewegen, weil die Sicht durch den Brandrauch in der Regel extrem eingeschränkt ist, oft so sehr, dass man im wahrsten Sinne des Wortes die Hand nicht vor Augen sieht. Also muss sich der Feuerwehrmann seine Umgebung durch die verbleibenden Sinne vorstellen und seinen Weg ertasten, während er einen mit Wasser gefüllten Schlauch hinter sich her zieht. Die Brandschutzbekleidung, die er auch im Hochsommer tragen muss, um sich vor starker Wärmeeinwirkung zu schützen, ist so dick, dass man selbst bei Minustemperaturen und leichter Tätigkeit ins schwitzen kommen kann. Dazu kommt, dass bei Zimmerbränden in Bodennähe immer noch Temperaturen bis 200° C vorkommen. Auch wenn es heiß hergeht: Unsere Einsatzkleidung bietet optimalen Schutz und unsere eigene Sicherheit und die der Kameraden hat immer oberste Priorität.
Für den aktiven Dienst in der Einsatzabteilung musst du mindestens 16 Jahre alt und teamfähig sein sowie in Gilching wohnen oder arbeiten.
Für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren gibt es in Gilching die Jugendfeuerwehr.
Außerdem besteht für jeden die Möglichkeit, uns über den Förderverein zu unterstützen.
Besuche uns doch mal unverbindlich an einem Mittwochabend ab 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus am Starnberger Weg und lerne uns näher kennen.
Die Jugendfeuerwehr Gilching trifft sich alle 2 Wochen am Samstag ebenfalls im Feuerwehrhaus am Starnberger Weg und viele kommen auch am Mittwoch zu den gemeinsamen Arbeitsdiensten. Vorbeischauen lohnt sich, wir freuen uns auf Euch!
Schreib uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular oder melde dich telefonisch bei uns: 08105 / 56 12 (nicht ständig besetzt).
Jeden Tag werden Menschen bei Bränden verletzt oder getötet. Die größte Gefahr geht dabei allerdings nicht vom Feuer, sondern vom Rauch aus, denn er verteilt sich geräuschlos und schnell.
Dabei ist er oft hochgiftig und kann innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen. Ein einziger Atemzug kann bereits zu einer schweren Rauchvergiftung führen.
Brandrauch ist die Todesursache Nummer eins bei Wohnungsbränden in Deutschland. Bei rund 180.000 Bränden sind jährlich bis zu 600 Menschenleben zu beklagen. Etwa 6000 Menschen erleiden schwere Verletzungen. Brandrauch tötet lautlos und überrascht viele Opfer im Schlaf. Gerade in der Entstehungsphase eines Brandes werden Atemgifte in hohen Konzentrationen freigesetzt.
Brandrauchvergiftungen führen in wenigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit und sehr schnell zum Tode.
Kinder sind besonders gefährdet, da sie meist die Gefahren von Brandrauch noch nicht richtig einschätzen können. In Bayern ist der verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern darum seit einigen Jahren vorgeschrieben.
Rauchwarnmelder sind unverzichtbar,
weil sie Menschenleben und Gesundheit schützen, indem sie Bewohner frühzeitig auf einen Brandausbruch aufmerksam machen und ihnen so die entscheidende Zeit verschaffen, sich selbst rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
weil sie Sachwerte bewahren, denn durch rechtzeitige Entdeckung kann die Brandausbreitung eingedämmt werden, und es wird eine effektive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ermöglicht.
weil sie das Gefahrenpotenzial für eingesetzte Feuerwehrkräfte verringern, da ein frühzeitiger Einsatz das Risiko einer unkontrollierbaren Brandausbreitung und von Rauchgasdurchzündungen maßgeblich minimiert.
Wenn Ihr Rauchmelder oder der Ihres Nachbarn auslöst: Verlieren Sie keine Zeit!
Wenn der Rauchmelder auslöst, bleiben in der Regel oft nur 120 Sekunden, um sich selbst in Sicherheit zu bringen und Angehörige oder Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu warnen.
Rauchmelder können helfen, die Gefahr früher zu erkennen. Dies gilt insbesondere während dem schlafen. Der Alarmton weckt die Bewohner und macht auf Brände im Haus aufmerksam. Um auf die Bedeutung von Rauchmeldern als Lebensretter hinzuweisen, ist seit dem Jahr 2016 jeder Freitag der 13., Tag des Rauchmelders.
Diese kleinen Lebensretter funktionieren: Jedes Jahr wird die Feuerwehr Gilching mehrfach infolge eines ausgelösten Heimrauchmelders alarmiert, und konnte so schon viel Schaden frühzeitig abwehren.
Sicherheitsabstand, insbesondere von brennbaren Stoffen.
Bei Wind darf die Glut nicht verweht werden.
Empfehlenswert ist das Grillen mit einem Gasgrill.
Für alle Fälle Löschmittel bereithalten, z.B. einen Wassereimer oder Autofeuerlöscher.
Beim Grillen mit Gas besonders darauf achten:
Alle Anschlüsse sind dicht, der Verbindungsschlauch zum Gas ist nicht der Hitze ausgesetzt.
Zu- oder Abluftmöglichkeiten sicherstellen, sonst besteht Vergiftungs- oder Erstickungsgefahr.
Geeignete Zündhilfen bei Grillkohle: Grillanzünder, Trockenspiritus, Pasten.
Niemals Brennspiritus oder Benzin verwenden; diese Flüssigkeiten verdunsten bei Umgebungstemperatur. Die Folge: Blitzartige Durchzündungen und schwerste Verbrennungen!!!
Grillkohle nach dem Grillen entsorgen, wenn sie komplett abgekühlt ist; nicht in Plastikbehälter oder Kartons füllen. Geeignet ist hier ein Blecheimer. Glutreste sorgfältig ablöschen und falls möglich vergraben.
Für viele ein Fest der Freude und Besinnlichkeit, für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken. Nur eine kleine Unachtsamkeit und schon steht das Symbol der Festlichkeit in hellen Flammen. Damit aus Ihrer Weihnachtsfeier kein Weihnachtsfeuer wird, hier einige Tipps:
– Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest – Achten Sie darauf, dass er nicht nadelt – Lagern Sie ihn bis zu den Festtagen möglichst im Freien – Achten Sie auf den Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien (Vorhänge, Gardinen).
Sie haben Kinder im Haus bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem sicheren Platz auf, Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz und Feuerzeug umgehen. Und wenn es dennoch brennen sollte: auch am Heiligabend haben wir für Sie Rufbereitschaft.
Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen
Immer wieder werden wir von Bürgerinnen und Bürgern zu unserer Arbeit in der Feuerwehr befragt. Um Euch auch ohne persönlichen Kontakt einen besseren Einblick in die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Gilching gewähren zu können, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten und häufigsten Fragen zusammengestellt.
Solltest du noch eine Frage haben von der du meinst, dass sie auch für andere interessant sein könnte, dann sende uns gerne eine E-Mail. Wir werden versuchen diese Frage zeitnah zu beantworten und mit in die Liste aufzunehmen.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten natürlich gleichermaßen für alle Geschlechter.
In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften betreiben müssen. Die Berufsfeuerwehr besteht aus hauptamtlichen Mitarbeitern, die im 24 Stunden Schichtdienst eine Feuerwache ständig besetzen und auf Einsätze warten. Währenddessen verrichten sie allgemeine Aufgaben im Rahmen des Wachbetriebes (z.B. in der Schlauchwäsche, der Fahrzeugwartung oder in der Verwaltung) und führen Übungen durch. Das ist ihr Beruf, dafür werden sie bezahlt.
Eine Freiwillige Feuerwehr wie wir in Gilching hat in der Regel nicht besetzte Feuerwehrhäuser und nach Eingang eines Notrufes werden über eine Leitstelle die zuständigen Feuerwehrleute alarmiert. Egal wo sie sich gerade befinden, ob auf der Arbeit oder zu Hause, lassen die Freiwilligen alles stehen und liegen und begeben sich zum Feuerwehrhaus. Dort besetzen sie dann die Fahrzeuge und rücken zum Einsatz aus. Auch hier müssen viele Arbeiten, wie z.B. in der Schlauchwäsche, der Fahrzeugwartung oder in der Verwaltung erledigt werden, was ebenfalls durch Freiwillige passiert. Diese Feuerwehrleute bekommen dafür keinen finanziellen Ausgleich.
In Deutschland gibt es übrigens nur ca. 110 Berufsfeuerwehren auf ca. 22.020 Freiwillige Feuerwehren. Auf ca. 35.000 Berufsfeuerwehrler kommen so ca. 1.006.000 Freiwillige.
(Quelle: Wikipedia 31. Dezember 2020)
Finanziell gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr keine Entlohnung.
Der ehrenamtliche Dienst ist für viele von uns ein spannendes Hobby, welches Abwechslung vom Alltag und der regulären Tätigkeiten mit sich bringt. Man darf kostenlos Lehrgänge besuchen und sich im Feuerwehrwesen, der Technik und der Ersten Hilfe weiterbilden. Wir sind eine starke Gemeinschaft, in der man nicht selten auch Freunde fürs Leben findet. Wir finden, sowas kann man nicht mit Geld aufwiegen.
Sollte der Feuerwehrmann Auslagen durch seine Tätigkeit haben (Verdienstausfall, beschädigte Kleidung), werden diese natürlich erstattet.
Nein, die Feuerwehr Gilching ist eine Freiwillige Feuerwehr.
Dort kommen die Feuerwehrleute nur zum Gerätehaus, wenn ein Einsatz gemeldet wurde.
Bei einem Notfall, wählen Sie bitte die 112
Wird der Notruf in gutem Glauben abgesetzt, es ist jedoch kein Einsatz nötig, trägt die entstandenen Kosten die Gemeinde Gilching.
Bei einer absichtlichen Fehlalarmierung ist der Einsatz jedoch zu bezahlen.
Außerdem gilt: Menschenrettungen und Brandeinsätze sind immer kostenfrei.
Außer es wird beispielsweise ein vorsätzlicher Brandstifter ermittelt, dieser wird dann zur Kasse gebeten.
Auch Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen kostenpflichtig werden.
Hilfeleistungen wie z.B. Keller auspumpen oder das Absägen von Bäumen und Ästen nach Unwettern sind kostenpflichtig. Diese werden jedoch in der Regel, bei entsprechendem Versicherungsschutz, von den Versicherungen übernommen.
Eine Übersicht über die Kosten bzw. die Kostenregelungen erhalten Sie in den Satzungen der Feuerwehren in Gilching.
Alle Einsatzkräfte der Feuerwehr Gilching sind mit Funkmeldeempfängern ausgestattet. Das sind kleine Geräte die von der Leitstelle alarmiert werden können. Der Melder signalisiert mittels eines akustischen Signals und Vibration einen Alarm.
Diese umgangssprachlich genannten Pieper oder Melder sind kleine meist am Gürtel getragene Funkempfänger, die im Einsatzfall piepen bzw. vibrieren. Über den integrierten Lautsprecher teilt die Rettungsleitstelle die wichtigsten Informationen zu dem Einsatz mit. Wenn Ihr mal erleben wollt, wie sich das in “Echt” anhört, bekommt Ihr hier einen guten Eindruck: https://youtu.be/axz-fyCyy8Y?t=19
oder hier: https://www.instagram.com/p/Ceg3er3lUu2/?utm_source=ig_web_copy_link
Zusätzlich werden alle Kameradinnen und Kameraden auf freiwilliger Basis auf ihrem privaten Smartphone alarmiert. Dort besteht auch die Möglichkeit einer Rückmeldung, ob man bei dem Einsatz dabei sein kann. Diese Rückmeldung wird auf einem Display im Feuerwehrgerätehaus angezeigt und bietet eine bessere Übersicht für die Einsatzleiter, zur Einteilung der verschiedenen Aufgaben auf den Fahrzeugen.
Früher war die Feuerwehr überwiegend mit dem Löschen von Bränden beschäftigt. Im Laufe der Zeit haben sich das Betätigungsfeld und die Zuständigkeiten der Feuerwehren stark erweitert. Es werden viele verschiedene Gerätschaften, je nach Art des Einsatzes, benötigt. Diese können unmöglich auf einem Fahrzeug verlastet werden, denn das Fahrzeug muss weiterhin schnell und wendig sein, um nahezu überall einsatzfähig zu sein. Jedes Fahrzeug in Gilching hat daher seine Daseinsberechtigung. Informiere dich gerne über unsere Fahrzeugflotte.
Die Anzahl der eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge richtet sich grundsätzlich nach der Alarmmeldung durch die Leitstelle. Da sich der tatsächliche Umfang eines Einsatzes meist erst vor Ort feststellen lässt, wird sicherheitshalber immer großzügig ausgerückt. So lange kein genaues Lagebild bekannt ist, fahren alle eventuell benötigten Fahrzeuge die Einsatzstelle an, um im Bedarfsfall sofort eingesetzt zu werden. Dadurch wird im Bedarfsfall keine wertvolle Zeit für Nachalarmierungen vergeudet. Handelt es sich um einen Fehlalarm, kann der Einsatzleiter die anrückenden Kräfte auch per Funk wieder abbestellen.
Wir sind für die Bevölkerung an 365 Tagen sowie 24 Stunden am Tag einsatzbereit.
Die Freiwillige Feuerwehr Gilching trifft sich jeden zweiten Montagabend um 19:00 Uhr zum Übungsdienst im Feuerwehrgerätehaus am Starnberger Weg. Inhalte der Dienstabende sind unter anderem Löscheinsatzübungen, Retten von eingeklemmten Personen, Fahrzeugkunde, Erste Hilfe, Absichern von Unfallstellen, Atemschutz, Leitern, Hubwerkzeuge, Seilwinde, Motorsägen, u.v.m. Dabei wird auf eine gute Ausgewogenheit zwischen theoretischen und praktischen Diensten geachtet. Einer unserer Führungskräfte führt dabei meist ein Szenario durch und erklärt der Mannschaft, worauf besonders bei der Aufgabenstellung zu achten ist. In diesem Rahmen ist es vollkommen in Ordnung Fehler zu machen und daraus zu lernen. Nach meist ca. 2 Stunden fahren wir zurück ins Gerätehaus und sitzen noch im Mannschaftsraum für eventuelle Besprechungen zusammen. Das dient aber natürlich auch dem gemeinsamen Kennenlernen und Reflektieren.
Zusätzlich kommen manche Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene dazu, sowie die freiwilligen Arbeitsdienste am Mittwoch Abend.
Die Feuerwehr in Gilching besteht aus 94 Aktiven Mitgliedern (Ü18) und 38 Jugendlichen (12-18 Jahre)
Stand 31. Dezember 2023
Das viele Bürger oft von unseren großen roten Autos und den lauten Geräuschen zum Nachfragen angeregt werden ist völlig normal. Grundsätzlich nehmen wir unsere Sonder- und Wegerechte nur dann in Anspruch, wenn es wirklich schnell gehen muss, um Sachwerte und/oder Personen zu schützen. In der heutigen Zeit von Sozialen Medien kommen solche Fragen in Windeseile in viele Feeds (z.B. Facebook, Instagram). Dadurch werden aber auch sehr schnell sogenannte „Fake-News“ verbreitet! Unsere Einsätze werden immer protokolliert und auf unserer Internetseite unter dem Punkt „Einsätze > Einsätze in 2025“ veröffentlicht. Meistens stehen die Informationen schon bald nach Beendigung eines Einsatzes zur Verfügung. Auf unseren SocialMedia – Kanälen werden die Informationen über Einsätze auch veröffentlicht.
Natürlich haben wir Verständnis für solche Reaktionen, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, das Martinshorn und Blaulicht einzuschalten. Der Gesetzgeber schreibt uns vor, Blaulicht und Martinshorn von Fahrtanfang bis Fahrtende zu benutzen. Nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen, um so sicher und zügig zum Einsatzort zu gelangen.
Nur so haben andere Verkehrsteilnehmer, die nachts manchmal schneller und weniger aufmerksam als am Tag fahren, die Möglichkeit auf die „Gefahr“ zu reagieren und unfallfrei den Weg freizumachen.
Dennoch sind unsere Maschinisten keine Unmenschen und verzichten größtenteils auf die Verwendung von Martinshorn in der Nacht. Es wird nur dann verwendet, wenn es auch dringend nötig ist.
Rechtliche Hintergründe dazu:
Sonderechte nach § 35 StVO: Befreiung von allen oder bestimmten Vorschriften der StVO / keine bestimmte Kennzeichnung
Wegerecht nach § 38 StVO: alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie Bahn zu schaffen / Blaulicht und Einsatzhorn
Viele haben bestimmt schon ein Fahrzeug mit einem kleinen Dachaufsetzer oder einem Schild in der Windschutzscheibe gesehen, auf dem „Feuerwehr im Einsatz“ steht. Dabei handelt es sich um die privaten Fahrzeuge der Kameraden, die über den Piepser zum Einsatz alarmiert wurden. Da diese Autos keine Sondersignalanlage haben, gibt es auf dieser Fahrt auch kein Wegerecht. Dennoch ist es wichtig, so schnell wie möglich zum Gerätehaus zu gelangen, um den Einsatz zu bearbeiten. Während dieser Fahrt dürfen die Feuerwehrler daher Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch nehmen und beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit in Maßen überschreiten.
Weitere Informationen…
Rechtliche Hintergründe dazu:
Sonderechte nach § 35 StVO: Befreiung von allen oder bestimmten Vorschriften der StVO / keine bestimmte Kennzeichnung
Rein rechtlich darf die Feuerwehr nur eine Straße voll sperren, aber nicht den Verkehr regeln. Diese Aufgabe kann nur die Polizei übernehmen bzw. an einen Feuerwehrmann ausdrücklich übergeben. Da die Sicherheit der Feuerwehrleute an einer Einsatzstelle die höchste Priorität hat, lässt es sich oftmals nicht verhindern dass der Straßenverkehr behindert wird. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld, es könnte sich um Ihr Leben oder das eines lieben Menschen handeln.
Oberste Regel heißt: Platz machen, das muss aber nicht immer sofortiges Anhalten heißen. Oft kann es sinnvoller sein ein Stück weiterzufahren, als in einer Engstelle, Kreuzung oder einer Kurve stehen zu bleiben.
Gerade in der Anfangsphase eines Einsatzes werden oftmals sehr viele Einsatzkräfte gleichzeitig benötigt, um zum Beispiel Geräte und Fahrzeuge in Stellung zu bringen, Schlauchleitungen zu verlegen oder die Einsatzstelle gegen Verkehr zu sichern oder auszuleuchten. Während des Abarbeitens des Einsatzes können oftmals nur einige wenige Feuerwehrleute an der eigentlichen Einsatzstelle arbeiten (z.B. bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person). Die übrigen Feuerwehrleute sind dann in Bereitschaft. In der Endphase, bei Rückbau- und Aufräumarbeiten, werden dann wiederum viele Einsatzkräfte benötigt um die Einsatzstelle schnellstmöglich wieder freizugeben.
Bei solchen Einsätzen bilden die Feuerwehr und der Notarzt/Rettungsdienst ein Team. Um die Verletzungen des Unfallopfers nicht noch zu verschlimmern, steht dabei eine verletzungsorientierte, schonende Rettung im Vordergrund. Sogenannte „Crash Rettungen“, also das schnelle Herausholen einer verletzten Person ohne besondere Rücksicht auf den Verletzten, sind nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen, oder wenn das Fahrzeug brennt erforderlich. Der im Stau stehende Verkehr kann erst nach Beendigung der Rettungsmaßnahme, sowie der Beseitigung von Trümmern und Hindernissen auf der Straße wieder freigegeben werden.
Der Feuerwehrmann ist aufgrund der Ausrüstung ca. 25 kg schwerer.
Bei einem Innenangriff kann er sich zudem oft nur kriechend fortbewegen, weil die Sicht durch den Brandrauch in der Regel extrem eingeschränkt ist, oft so sehr, dass man im wahrsten Sinne des Wortes die Hand nicht vor Augen sieht.
Also muss sich der Feuerwehrmann seine Umgebung durch die verbleibenden Sinne vorstellen und seinen Weg ertasten, während er einen mit Wasser gefüllten Schlauch hinter sich her zieht.
Die Brandschutzbekleidung, die er auch im Hochsommer tragen muss, um sich vor starker Wärmeeinwirkung zu schützen, ist so dick, dass man selbst bei Minustemperaturen und leichter Tätigkeit ins schwitzen kommen kann. Dazu kommt, dass bei Zimmerbränden in Bodennähe immer noch Temperaturen bis 200° C vorkommen. Auch wenn es heiß hergeht: Unsere Einsatzkleidung bietet optimalen Schutz und unsere eigene Sicherheit und die der Kameraden hat immer oberste Priorität.
Für den aktiven Dienst in der Einsatzabteilung musst du mindestens 16 Jahre alt und teamfähig sein sowie in Gilching wohnen oder arbeiten.
Für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren gibt es in Gilching die Jugendfeuerwehr.
Außerdem besteht für jeden die Möglichkeit, uns über den Förderverein zu unterstützen.
Besuche uns doch mal unverbindlich an einem Mittwochabend ab 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus am Starnberger Weg und lerne uns näher kennen.
Die Jugendfeuerwehr Gilching trifft sich alle 2 Wochen am Samstag ebenfalls im Feuerwehrhaus am Starnberger Weg und viele kommen auch am Mittwoch zu den gemeinsamen Arbeitsdiensten. Vorbeischauen lohnt sich, wir freuen uns auf Euch!
Schreib uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular oder melde dich telefonisch bei uns: 08105 / 56 12 (nicht ständig besetzt).
Jeden Tag werden Menschen bei Bränden verletzt oder getötet. Die größte Gefahr geht dabei allerdings nicht vom Feuer, sondern vom Rauch aus, denn er verteilt sich geräuschlos und schnell.
Dabei ist er oft hochgiftig und kann innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen. Ein einziger Atemzug kann bereits zu einer schweren Rauchvergiftung führen.
Brandrauch ist die Todesursache Nummer eins bei Wohnungsbränden in Deutschland. Bei rund 180.000 Bränden sind jährlich bis zu 600 Menschenleben zu beklagen. Etwa 6000 Menschen erleiden schwere Verletzungen. Brandrauch tötet lautlos und überrascht viele Opfer im Schlaf. Gerade in der Entstehungsphase eines Brandes werden Atemgifte in hohen Konzentrationen freigesetzt.
Brandrauchvergiftungen führen in wenigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit und sehr schnell zum Tode.
Kinder sind besonders gefährdet, da sie meist die Gefahren von Brandrauch noch nicht richtig einschätzen können.
In Bayern ist der verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern darum seit einigen Jahren vorgeschrieben.
Rauchwarnmelder sind unverzichtbar,
Wenn Ihr Rauchmelder oder der Ihres Nachbarn auslöst: Verlieren Sie keine Zeit!
Wenn der Rauchmelder auslöst, bleiben in der Regel oft nur 120 Sekunden, um sich selbst in Sicherheit zu bringen und Angehörige oder Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu warnen.
Rauchmelder können helfen, die Gefahr früher zu erkennen. Dies gilt insbesondere während dem schlafen. Der Alarmton weckt die Bewohner und macht auf Brände im Haus aufmerksam. Um auf die Bedeutung von Rauchmeldern als Lebensretter hinzuweisen, ist seit dem Jahr 2016 jeder Freitag der 13., Tag des Rauchmelders.
Diese kleinen Lebensretter funktionieren: Jedes Jahr wird die Feuerwehr Gilching mehrfach infolge eines ausgelösten Heimrauchmelders alarmiert, und konnte so schon viel Schaden frühzeitig abwehren.
Eine gute Informationsquelle: www.rauchmelder.de
Für alle Fälle Löschmittel bereithalten, z.B. einen Wassereimer oder Autofeuerlöscher.
Beim Grillen mit Gas besonders darauf achten:
Geeignete Zündhilfen bei Grillkohle: Grillanzünder, Trockenspiritus, Pasten.
Niemals Brennspiritus oder Benzin verwenden; diese Flüssigkeiten verdunsten bei Umgebungstemperatur.
Die Folge: Blitzartige Durchzündungen und schwerste Verbrennungen!!!
Grillkohle nach dem Grillen entsorgen, wenn sie komplett abgekühlt ist; nicht in Plastikbehälter oder Kartons füllen.
Geeignet ist hier ein Blecheimer. Glutreste sorgfältig ablöschen und falls möglich vergraben.
Feuerwerk (Raketen):
Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung.
Und wenn es dennoch brennen sollte: auch am Silvesterabend sind wir rund um die Uhr für Sie da.
Notruf: 112
Für viele ein Fest der Freude und Besinnlichkeit, für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken.
Nur eine kleine Unachtsamkeit und schon steht das Symbol der Festlichkeit in hellen Flammen.
Damit aus Ihrer Weihnachtsfeier kein Weihnachtsfeuer wird, hier einige Tipps:
– Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest
– Achten Sie darauf, dass er nicht nadelt
– Lagern Sie ihn bis zu den Festtagen möglichst im Freien
– Achten Sie auf den Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien (Vorhänge, Gardinen).
Sie haben Kinder im Haus bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem sicheren Platz auf, Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz und Feuerzeug umgehen. Und wenn es dennoch brennen sollte: auch am Heiligabend haben wir für Sie Rufbereitschaft.