Wir als Feuerwehr haben Blaulicht und Martinshorn, um auf uns aufmerksam zu machen. Aber welche Rechte haben wir Feuerwehrangehörige mit einem gelben Schild auf dem Dach?
Jeder weiß, dass man der Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn Platz machen muss. Laut Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt bei Blaulicht und Martinshorn: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
Doch was gilt, wenn ein privates Fahrzeug mit einem gelben oder roten Schild auf dem Dach hinter Ihnen fährt? Wenn Sie genau hinschauen, sehen Sie, dass es sich nicht um ein Taxi oder eine Fahrschule handelt. Stattdessen steht auf dem Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“.
Unsere Einsatzfahrzeuge (wie die Fahrzeuge von Polizei und Rettungsdienst auch) mit Blaulicht und Martinshorn genießen Sonderrechte nach Paragraf 35 der StVO. Diese schränken die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer vorübergehend ein, damit wir unseren Einsatzort möglichst schnell erreichen können.
Wir als Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr müssen jedoch in der Regel erst mit unserem privaten Fahrzeug zum Geräthaus, um zum Einsatz ausrücken zu können. Auch hier kommt es auf jede Minute an – deshalb nutzen manche die Dachaufsetzer oder Hinweise mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“.
Ab der Alarmierung gelten für unsere privaten Fahrzeuge ebenfalls die oben genannten Sonderrechte. Allerdings sind diese zurückhaltend zu nutzen und nur wenn es dringend geboten ist.
Eine Katze im Baum ist also kein Grund für uns, von Sonderrechten Gebrauch zu machen, Gefahr für Leib und Leben aber hingegen schon.
Die Ausnahme ist das Wegerecht. Die privaten PKW von Feuerwehrangehörigen dürfen mangels Blaulicht und Martinshorn also keine freie Bahn verlangen oder erzwingen.
Der Dachaufsetzer ist zur Durchsetzung der Sonderrechte für unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte bei einem Einsatzbefehl nicht nötig. Das Feuerwehr-Schild soll den anderen Verkehrsteilnehmern die Dringlichkeit signalisieren. Diese können dann reagieren und ihr Fahrverhalten anpassen.
Unbeleuchtete Dachaufsetzer dürfen in der Regel ohne Genehmigung genutzt werden, während Modelle mit Beleuchtung in der Regel nur von Behörden verwendet werden, da es sich um eine lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug handelt. (Paragraf 49a StVZO)
Theoretisch könnte sich also jeder online einen solchen Dachaufsetzer bestellen, auch wenn er nicht bei der Freiwilligen Feuerwehr ist. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Amtsanmaßung, doch jeder Verkehrsverstoß, der damit begangen wird, kann geahndet werden – die Verwendung des Schildes könnte dann sogar einen Vorsatz nahelegen.
Es kann also vorkommen, dass Sie uns u. a. auf den Hauptverkehrsstraßen in Gilching mit einem privaten Fahrzeug und einem solchen Dachaufsetzer der Feuerwehr sehen.
Auch wenn wir per Gesetz kein Recht auf freie Bahn haben, freuen wir uns, wenn Sie uns nach Möglichkeit vorbeilassen wo immer es gefahrlosmöglich ist, damit wir schnell das Feuerwehrhaus im Starnberger Weg erreichen, um in Not geratenen Personen schnell helfen können.
Wir sind dankbar für Ihre Mithilfe im oft undurchsichtigen Verkehr von Gilching!
Kein Blaulicht, aber ein gelbes Schild
Wir als Feuerwehr haben Blaulicht und Martinshorn, um auf uns aufmerksam zu machen. Aber welche Rechte haben wir Feuerwehrangehörige mit einem gelben Schild auf dem Dach?
Jeder weiß, dass man der Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn Platz machen muss.
Laut Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt bei Blaulicht und Martinshorn: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
Doch was gilt, wenn ein privates Fahrzeug mit einem gelben oder roten Schild auf dem Dach hinter Ihnen fährt? Wenn Sie genau hinschauen, sehen Sie, dass es sich nicht um ein Taxi oder eine Fahrschule handelt. Stattdessen steht auf dem Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“.
Unsere Einsatzfahrzeuge (wie die Fahrzeuge von Polizei und Rettungsdienst auch) mit Blaulicht und Martinshorn genießen Sonderrechte nach Paragraf 35 der StVO. Diese schränken die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer vorübergehend ein, damit wir unseren Einsatzort möglichst schnell erreichen können.
Wir als Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr müssen jedoch in der Regel erst mit unserem privaten Fahrzeug zum Geräthaus, um zum Einsatz ausrücken zu können. Auch hier kommt es auf jede Minute an – deshalb nutzen manche die Dachaufsetzer oder Hinweise mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“.
Ab der Alarmierung gelten für unsere privaten Fahrzeuge ebenfalls die oben genannten Sonderrechte. Allerdings sind diese zurückhaltend zu nutzen und nur wenn es dringend geboten ist.
Eine Katze im Baum ist also kein Grund für uns, von Sonderrechten Gebrauch zu machen, Gefahr für Leib und Leben aber hingegen schon.
Die Ausnahme ist das Wegerecht. Die privaten PKW von Feuerwehrangehörigen dürfen mangels Blaulicht und Martinshorn also keine freie Bahn verlangen oder erzwingen.
Der Dachaufsetzer ist zur Durchsetzung der Sonderrechte für unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte bei einem Einsatzbefehl nicht nötig. Das Feuerwehr-Schild soll den anderen Verkehrsteilnehmern die Dringlichkeit signalisieren. Diese können dann reagieren und ihr Fahrverhalten anpassen.
Unbeleuchtete Dachaufsetzer dürfen in der Regel ohne Genehmigung genutzt werden, während Modelle mit Beleuchtung in der Regel nur von Behörden verwendet werden, da es sich um eine lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug handelt. (Paragraf 49a StVZO)
Theoretisch könnte sich also jeder online einen solchen Dachaufsetzer bestellen, auch wenn er nicht bei der Freiwilligen Feuerwehr ist. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Amtsanmaßung, doch jeder Verkehrsverstoß, der damit begangen wird, kann geahndet werden – die Verwendung des Schildes könnte dann sogar einen Vorsatz nahelegen.
Es kann also vorkommen, dass Sie uns u. a. auf den Hauptverkehrsstraßen in Gilching mit einem privaten Fahrzeug und einem solchen Dachaufsetzer der Feuerwehr sehen.
Auch wenn wir per Gesetz kein Recht auf freie Bahn haben, freuen wir uns, wenn Sie uns nach Möglichkeit vorbeilassen wo immer es gefahrlos möglich ist, damit wir schnell das Feuerwehrhaus im Starnberger Weg erreichen, um in Not geratenen Personen schnell helfen können.
Wir sind dankbar für Ihre Mithilfe im oft undurchsichtigen Verkehr von Gilching!